Auf Grund der neuesten Entwicklungen wurde für alle Schulen ab Montag, dem 14. September, eine generelle MASKENPFLCHT verordnet.
Die Maske muss im gesamten Gebäude getragen werden! Im Unterricht in der Klasse kann die Maske aber abgenommen werden.
Die ken müseselt mitgebracht werden. Schüler, die keine Maske besitzen, können sich eine Maske in der Schule kaufen. Die Schule darf ohne Maske nicht betreten werden!
Das gilt auch für Erziehungsberechtigte und Besucher. Die Verordnung gilt bis auf weiteres. Das Ende der Vorsichtsmaßnahme wird von der Bundesregierung verlautbart.