- Anmeldung
- Datenblatt
- Schülerkonto
- Einkaufsliste für Schulsachen
- Schul-Info-System EduPage
- Office-365 gratis
- eigene Mail-Adresse
- Spinde
- Kopiersystem
- Recht aufs eigene Bild
- WLAN-Guthaben
- Handynutzung
- Verhaltensvereinbarung Schüler
- Verhaltensvereinbarung Eltern
- Verständigungspflicht bei Abwesenheit
- Entschuldigung einzelner Tag OHNE Arztbestätigung
- Entschuldigung mehrere Tage MIT Arztbestätigung
- Berufspraxis
- Berufspraxis außerhalb des Unterrichts
- Religionsabmeldung
- Verlustanzeige
- Ansuchen für 11. Schuljahr
Bitte verständigen Sie uns SOFORT, wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann!
Verständigungspflicht bei Abwesenheit
Wir möchten Ihnen dringend Ihre Verantwortlichkeiten für die Erfüllung der Schulpflicht und die dazugehörigen Strafbestimmungen laut § 24/Abs. 1- 4 Schulpflichtgesetz in Erinnerung rufen.Dazu zählt, dass Sie für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch ihr Kind zu sorgen haben.
Bei ungerechtfertigtem Fernbleiben vom Unterricht an mehr als insgesamt drei (auch nicht aufeinander folgenden!) Schultagen der neunjährigen allgemeinen Schulpflicht sind wir als Schule verpflichtet, bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Anzeige einzubringen. Von dieser ist mit einer Geldstrafe von € 110.- bis zu € 440.-, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu rechnen.
Wir ersuchen Sie daher, sofort und unaufgefordert am ersten Tag des Fehlens Ihres Kindes in der Schule anzurufen und dieses zu entschuldigen.
Ebenso unaufgefordert muss das Kind, sobald es wieder zur Schule geht, eine von den Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllte Entschuldigung bzw. ein Attest des behandelnden Arztes mit Grund und Dauer der Abwesenheit vorlegen.
Geschieht dies nicht, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt und hat oben erwähnte Konsequenzen zur Folge.
Bei Schülern im freiwilligen 10. oder 11. Schuljahr gilt unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht als Grund für einen Schulausschluss!